Rechtsprechung / Familienrecht

Keine Annexzuständigkeit für Güterrechtsverfahren nach Abschluss des Scheidungsverfahrens

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§

EuEheGüVO: Art 1 Abs 1, Art 5

EheG: § 55a

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Artikel-Nr.
Zak 2021/11

20.01.2021
Heft 1/2021