Judikatur / BVwG / Aufsichtsrecht

Keine aufschiebende Wirkung gegen einen aufsichtsrechtlichen Auftrag wegen offensichtlicher Verspätung der Beschwerde

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

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Artikel-Nr.
ZFR 2019/234

30.10.2019
Heft 10/2019