VwGH
15. 9. 2020, Ro 2020/16/0002
➜ Unterinstanz: BFG 30. 9. 2019, RV/3300005/2019
betreffend:
Zurückweisung einer Beschwerde i.A. Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a
FinStrG
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.