Erkenntnisse des VwGH

Keine Beschwerdeanmeldung durch Äußerung sich nicht schuldig zu bekennen

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

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VwGH 15. 9. 2020, Ro 2020/16/0002
➜ Unterinstanz: BFG 30. 9. 2019, RV/3300005/2019
betreffend: Zurückweisung einer Beschwerde i.A. Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2022/152

01.07.2022
Heft 13/2022