Erkenntnisse des VwGH

Keine Bindung des BFG an Entscheidung des VwGH bei abweichendem Sachverhalt

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

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VwGH 22. 8. 2022, Ra 2022/16/0040
➜ Unterinstanz: BFG 29. 11. 2021, RV/7300037/2021
betreffend: Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2023/115

16.05.2023
Heft 10/2023