In aller Kürze

Keine Einbringung einer Beilage beim VfGH mit CD-ROM

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Eine Beilage kann im Verfahren vor dem VfGH nicht durch Übermittlung einer Daten-CD elektronisch eingebracht werden. Die Beschwerdeführerin hatte ihrem Verfahrenshilfeantrag an den VfGH das angefochtene Erkenntnis des VwG nur in Form einer elektronischen Datei auf einer Daten-CD beigelegt. Da ein Verbesserungsauftrag erfolglos blieb, wies der VfGH (E 644/2019) den Antrag zurück.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/556

24.09.2019
Heft 16/2019