Würden innerhalb der Spekulationsfrist ideelle Miteigentumsanteile an einer acht (Wohn-)Objekte umfassenden Liegenschaft mit der Maßgabe übertragen, dass diese der zu einem späteren Zeitpunkt zu parifizierenden, den Hauptwohnsitz des Veräußerers bildenden (Ehe-)Wohnung entsprechen, komme die Hauptwohnsitzbefreiung nicht zum Tragen.
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