In aller Kürze

Keine höheren Dolmetschgebühren wegen COVID-19-Maßnahmen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§ 54 Abs 1 Z 3 GebAG sieht für Dolmetscher höhere Gebührensätze bei besonders schwieriger Dolmetschtätigkeit vor. Nach Ansicht des OGH (11 Os 87/20h) bezieht sich dies nur auf fachliche Schwierigkeiten. Erschwernisse aufgrund der COVID-19-Verhaltensregeln (wie etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) würden keine Gebührenerhöhung rechtfertigen.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2020/620

11.11.2020
Heft 18/2020