Literaturübersicht / Schuldrecht

Kemetmüller, Couponing-Plattformen: Preisargument beim Gutscheinkauf, VbR 2019/53, 99.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Da das Recht aus einem Gutschein grundsätzlich erst nach 30 Jahren verjährt, scheitert die Vereinbarung kurzer Verjährungs- oder Verfallsfristen in AGB oft an der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB (siehe zB OLG Linz 1 R 179/18a = Zak 2019/258, 143: Befristung auf drei Jahre unwirksam). Beim Verkauf von Gutscheinen über Couponing-Plattformen können kurze Verfallsfristen nach Ansicht des Autors nicht allein mit einem Preisvorteil gerechtfertigt werden. IdR handle es sich hier auch nicht um ein für den Konsumenten greifbares Tarifwahlsystem, das uU als Rechtfertigungsgrund für nachteilige Klauseln dienen könnte (siehe zB 4 Ob 91/08y = RdW 2008/653).

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2019/338

05.06.2019
Heft 9/2019