In aller Kürze

Klägergerichtsstand in Versicherungssachen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der Klägergerichtsstand in Versicherungssachen nach Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO 2012 am Wohnsitz des klagenden Versicherungsnehmers, Versicherten oder Begünstigten regelt nach Auffassung des EuGH (C-652/20, Allianz Elementar Versicherung) nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/377

15.07.2022
Heft 11/2022