Thema

Klimahaftungsklagen aus Sicht von IZPR und IPR

Mag. Bernhard Burtscher LL.M. (WU) BSc (WU) / Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer

Der Klimawandel ist derzeit nicht nur weltpolitisch in aller Munde.1 Er hat sich auch zu einer juristischen Kategorie entwickelt,2 wie die Erkenntnisse des BVerwG und des VfGH zur Dritten Piste des Wiener Flughafens3 zeigen. Zunehmend melden sich freilich auch die individuell Betroffenen mit Schadenersatzansprüchen gegen die Verursacher des Klimawandels zu Wort. So klagte unlängst ein peruanischer Bauer den deutschen Energiekonzern RWE vor dem LG Essen, weil sein Grundstück durch die zunehmende Gletscherschmelze von Überschwemmung bedroht sei (Lliuya v RWE).4 Verantwortlich dafür seien - ua - die CO2-Emissionen von RWE. Bevor man sich mit diesen Ansprüchen inhaltlich auseinandersetzen kann,5 sind solche "Klimahaftungsklagen" aus der Sicht des IZPR und des IPR zu prüfen, da sie angesichts der globalen Dimension des Klimawandels fast notwendig internationale Bezüge aufweisen.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/485

25.08.2017
Heft 15/2017
Autor/in
Bernhard Burtscher

Dr. Bernhard Burtscher ist Universitätsassistent (tenure track) am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

Ausgewählte Publikationen:
DSGVO und immaterielle Schäden: erste internationale Entwicklungen, ZEuP 2021/3; Schadensabwicklung durch den Kfz-Versicherer (2020; gemeinsam mit Martin Spitzer); Voraussetzungen, Grenzen und Folgen des "ewigen Widerrufsrechts" in der Lebensversicherung nach Rust-Hackner, EuZW 2020, 317; Haftung bei Multiorganschaft (2019).

Martin Spitzer

Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der WU Wien. Seine Schwerpunkte sind neben dem Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht das Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Erbrecht und das Zivilverfahrensrecht.

Publikationen:
Perner/Spitzer/Kodek, Lehrbuch Bürgerliches Recht, 7. Auflage (2022); Beweisrecht (gemeinsam mit Wilfinger, 2020); Vertragslücken im österreichischen und europäischen Recht, ÖJZ 2020, 761–774; Änderung der Rechtslage und nachvertragliche anwaltliche Pflichten, EF-Z 2020/26 (gemeinsam mit P. Gruber); Bereicherungsrecht und GoA in KBB, 6. Auflage (2020); Das Bankgeheimnis, in Bollenberger/Oppitz, Bankvertragsrecht I (2019) 391–553; Human Rights, Global Supply Chains, and the Role of Tort, JETL 2019, 95–107.