Anmerkungen zu OGH 1 Ob 207/20b1
Bei immateriellen Gütern handelt es sich oftmals um bedeutende Vermögenswerte, die wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Insolvenzmasse haben können. Daher ist die Frage, ob immaterielle Güter in die Insolvenzmasse fallen, für die Praxis äußerst relevant. Der OGH hat nun für Unternehmenskonzepte auf Datenträgern - allerdings unter Anwendung dt Rechts - mit Verweis auf die mangelnde Konkretisier- und Fassbarkeit als wirtschaftlich verwertbares Gut die Massezugehörigkeit verneint. Obwohl die vorliegende Entscheidung des OGH unter Anwendung dt Rechts ergangen ist, bietet die im Wesentlichen deckungsgleiche Rechtslage Anlass zur Untersuchung, die auf Grundlage des österr Rechts erfolgen wird.
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