Literaturübersicht / Sachenrecht

König, Hemmung der Vollstreckbarkeit des Endbeschlusses im Besitzstörungsverfahren, JBl 2024, 621.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Ansicht des Autors kann dem Rekurs gegen den Endbeschluss im Besitzstörungsverfahren nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen aufschiebende Wirkung zuerkannt werden. Dies könne sowohl während des erstinstanzlichen Verfahrens bzw gleichzeitig mit dem Endbeschluss durch einstweilige Vorkehrung als auch nach Einbringung des Rekurses erfolgen.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/676

02.12.2024
Heft 19/2024