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Können Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden?

Mag. Bettina Sabara

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob bzw inwieweit der Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses Minusstunden von offenen Beendigungsansprüchen bzw vom offenen Gehalt abziehen kann. Da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, muss zwischen mehreren Fallkonstellationen unterschieden werden.

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Artikel-Nr.
ARD_digitalOnly 2016/9

21.07.2016
Heft 29/2016
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).