Themen-Special

Können Überstunden aus All-in oder Überstundenpauschale herausgeschält werden ➜ Wenn ja: WIE? (Teil 2)

Birgit Kronberger, MBA / Mag. Rainer Kraft

Mit der Vereinbarung von All-in-Gehältern und Überstundenpauschalien wird in der betrieblichen Praxis zumeist das Ziel verfolgt, die Überstundenabrechnung zu vereinfachen. Leider gelingt das nicht immer. Denn oftmals werfen derartige Pauschalierungsvereinbarungen schwierige arbeitsrechtliche und abgabenrechtliche Problemstellungen auf.

Der folgende 2-teilige Praktiker-Beitrag beantwortet die Frage, ob und in welcher Weise das konkrete Überstundenentgelt aus All-in-Gehältern und Überstundenpauschalien "herausgeschält" werden kann.

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Artikel-Nr.
PVP 2018/15

27.02.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Birgit Kronberger

Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.

Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.