Thema - Arbeitsrecht

Kombination von Konventionalstrafen und Schadenersatzansprüchen nach Beendigung des Arbeitsvertrags

MMag. Sebastian Pribas

Arbeitgeber können Auflösungsschäden, die ihnen aufgrund eines vorzeitigen Austritts des Angestellten ohne wichtigen Grund oder bei verschuldeter Entlassung entstehen, durch Konventionalstrafen absichern. Dadurch werden sie grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, den Eintritt eines Schadens nachweisen zu müssen. Dementsprechend erfreuen sich Konventionalstrafen bei Arbeitgebern auch großer Beliebtheit. Sie sind jedoch nicht geeignet, jeglichen durch Arbeitnehmer verursachten Schaden aufzufangen. Gerade bei jenen Schäden, die nichts mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Konventionalstrafe zu tun haben, können über diese hinausgehende Schadenersatzansprüche bestehen, bei deren Geltendmachung Arbeitgeber mit Beweisschwierigkeiten konfrontiert werden können.

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Artikel-Nr.
ARD 6742/6/2021

01.04.2021
Heft 6742/2021
Autor/in
Sebastian Pribas

MMag. Sebastian Pribas studierte Rechtswissenschaften und Wirtschaftsrecht und ist als Senior Associate in Liechtenstein tätig.
https://orcid.org/0000-0001-7463-4645

Publikationen:
Zur Verwendung der „Ministerreserve“ gemäß § 12 Abs 5 UG – eine kritische Betrachtung einer Erwiderung, N@HZ 2016, 51; Die Evidenz der Mitglieder der (Österreichischen) Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft als Grundlage für unerbetene Nachrichten durch wahlwerbende Gruppen – Teil I, N@HZ 2016, 144; Teil II, N@HZ 2017, 15; Einreichung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten in elektronischer Form, zfhr 2019, 72; Verbindung von Verfahren, Zak 2019, 268; Bekämpfung der Stellung des Privatbeteiligten, JSt 2019, 409; Der einheitliche „Europäische Wirtschaftsraum“ (EWR) – Die Sonderbeziehung EG/EU – EFTA bis zum „Brexit“, in Dauses/Ludwigs (Hrsg), Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts (51. Erg-Lfg) 1–134 (gemeinsam mit W. Hummer); Kombination von Konventionalstrafen und Schadenersatzansprüchen nach Beendigung des Arbeitsvertrags, ARD 6742/3/2021; „um und auf“ als Um und Auf in juristischen Texten, ÖJZ 2021, 544; Dies Bildnis ist bezaubernd schön, ÖJZ 2021, 859; Juristen und Bandwürmer, ÖJZ 2021, 960; Relevanz von Dringlichkeit und Konkretisierung bei der Erlassung einstweiliger Verfügungen, ecolex 2021, 1103; Wenn der Schein trügt, ÖJZ 2022, 204; Allgemeine und besondere Universitätsreife im Wandel der Zeit, zfhr 2022, 62.