Steuerrecht aktuell

Kombinationsprodukt aus Süßigkeiten und Spielzeug - Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse

Mag. Karin Kaufmann

Sind Umsätze aus der Veräußerung von Waren, die aus Lebensmitteln (insbesondere Süßigkeiten) und sogenannten "Non-Food-Artikeln" (insbesondere Spielzeug) bestehen, mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz zu versteuern oder kommt es zu einer Besteuerung der einzelnen Warenlieferungen mit den auf diese Gegenstände entfallenden Steuersätzen?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/367

16.06.2020
Heft 11/2020
Autor/in

Mag. Karin Kaufmann ist Prüferin in der Großbetriebsprüfung Wien, Branchenteam Lebensmittel.