Nebenkosten, die bei der Beschaffung von Eigenkapital entstehen, werden nach den
IFRS nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern mit dem
beschafften Eigenkapital verrechnet. Von den Kosten der Kapitalbeschaffung sind aber
Reduktionen vom Ausgabepreis zu unterscheiden, für die das Unternehmen eine andere
Art von Gegenleistung erhält.
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Artikel-Nr.
RWZ 2007/24
20.03.2007
Heft 3/2007
Autor/in

Foto: Beatrix Kovats
FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.

Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.