Artikelrundschau Februar 2019 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Kraftstoffe sind nur dann steuerbar, wenn sie im Steuergebiet verwendet werden (Pistotnig, BFGjournal 2/2019, S. 68)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

In dem vom Autor vorgestellten Fall war zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Kraftstoffe einer Mineralölsteuer unterliegen. Kraftstoffe seien nur dann steuerbar, wenn sie im Steuergebiet verwendet werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/262

19.04.2019
Heft 7/2019