Gesellschafts- & Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Kriterien für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Da sich bilanzsteuerrechtlich nicht unerhebliche Unterschiede aus der Zuordnung zu Anlage- oder Umlaufvermögen ergeben, stellt der Beitrag die Abgrenzungskriterien dar.

Frage und Beispiel

Ein Unternehmer erwirbt Ende des Jahres X0 einen Vermögensgegenstand in der Absicht, diesen auf Dauer im Unternehmen zu halten. Aufgrund einer Änderung des Geschäftsgegenstandes des Unternehmens im Jahr X1 wird dieser Vermögensgegenstand nicht mehr benötigt und veräußert. Fraglich ist die bilanzielle Behandlung des Gegenstands im Jahresabschluss X0.

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Artikel-Nr.
RWZ 2005/49

24.06.2005
Heft 6/2005
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.