Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Kündigungsschutz nach dem BEinstG

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass Zeiten als Leiharbeiter in die 4-Jahres-Frist des § 8 Abs 6 lit b BEinstG für den besonderen Kündigungsschutz von begünstigten Behinderten nicht einzurechnen sind. Bei Berechnung dieser Frist sind nach dem klaren Wortlaut des § 8 Abs 6 BEinstG nur Zeiten in einem Dienstverhältnis relevant. OGH 27. 4. 2022, 9 ObA 26/22x.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/429

18.08.2022
Heft 8/2022