Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2020 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 17. 10. 2019, BMF-010222/0066-IV/7/2019.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2020 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 125,71 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 2.957,80; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2020 herangezogen).
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