Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2022 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 21. 10. 2021, 2021-0.684.297.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2022 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 132,73 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 3.123,04 €; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2022 herangezogen).
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