Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2023 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 3. 11. 2022, 2022-0.750.672.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2023 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 136,94 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 3.222,18 €; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2023 herangezogen).
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