Ein Unternehmer besitzt am 31. 12. 1998 eine Fremdwährungsforderung in Höhe von 1.000 DM. Der Anschaffungskurs der Forderung betrug 7 S je DM.
Der zum 1. 1. 1999 festgelegte Euro-Kurs beträgt für
1 Euro = 13,4887 S = 1,95351 DM1 Euro = 13,6887 S = 1,94341 DM.
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Artikel-Nr.
RWZ 1998, 87
20.03.1998
Heft 3/1998
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.