Rechnungswesen

Kursverluste aus der Finanzierung im GuV-Schema des § 231 HGB Ein Beitrag zur Diskussion über eine zweckmäßige Ergebnisgliederung

Reinhold Beiser

Kursverluste sind im Sinn einer zweckmäßigen Ergebnisgliederung aufzuspalten in operative Kursverluste und Kursverluste aus der Finanzierung. Das gilt analog für realisierte Kursgewinne. Ziel ist eine konsequente Trennung von Betriebsergebnis und Finanzergebnis und ebenso des Cashflow aus „operating“ und „financing activities“.

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Artikel-Nr.
RWZ 2001/95

20.10.2001
Heft 10/2001
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.