Im Zuge der Corona-Krise und von Kurzarbeit unter Inanspruchnahme der Kurzarbeitsbeihilfe in vielen Unternehmen stelle sich immer mehr die Frage, ob betriebsbedingte Kündigungen rechtsunwirksam sind oder nur zur Verpflichtung der (teilweisen) Zurückzahlung des Kurzarbeitsgelds führen könnten. Dazu liege noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vor und würden in der Literatur unterschiedliche Ansichten vertreten.
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