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Beendigungsansprüche zählen zu den beschränkt pfändbaren einmaligen Leistungen (§ 291d EO).

Darunter sind in erster Linie Zahlungen zu verstehen, die typischerweise bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses fällig werden, wie bspw:

Urlaubsersatzleistungen (UEL) gesetzliche und kollektivvertragliche Abfertigungen freiwillige Abfertigungen (unabhängig vom anzuwendenden Abfertigungssystem Alt oder Neu)

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Artikel-Nr.
PVP 2012/31

25.05.2012
Heft 5/2012