In aller Kürze

KV-Abschluss der Elektro- und Elektronikindustrie

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Mindest-Gehälter und Mindest-Löhne werden ab 1. 5. 2021 um 2,0 % erhöht; ebenso die Ist-Gehälter und Ist-Löhne, sofern nicht von der Möglichkeit der Verteilungsoption bzw Einmalzahlungsoption Gebrauch gemacht wird. Bei Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung kann auch anstelle der Erhöhung des Ist-Gehaltes bzw Ist-Lohnes zusätzliche Freizeit im Ausmaß von 3 Stunden 20 Minuten pro Monat vereinbart werden (Freizeitoption). Die Lehrlingseinkommen und Vergütungen für Praktikanten steigen durchschnittlich um 2,0 %, die kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen werden um 1,35 % erhöht und die Zulagen um 2,0 %. ( Quelle: www.feei.at)

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Artikel-Nr.
ARD 6747/3/2021

06.05.2021
Heft 6747/2021