In aller Kürze

KV-Hotel- und Gastgewerbe - Kollektivvertragsabschluss ab 1. 5. 2022

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Voriges Jahr kam es zu einem Zweijahresabschluss für das Hotel- und Gastgewerbe (siehe dazu im Detail: ARD 6743/18/2021). Demnach sollten mit 1. 5. 2022 (bei einer angenommenen Jahresinflation 2021 von 1,50 %) die KV-Löhne und die KV-Gehälter um durchschnittlich 2,33 % steigen. Da bei den Verhandlungen voriges Jahr die aktuelle Inflationsentwicklung nicht absehbar war, kam es zu Nachverhandlungen der Sozialpartner und werden die Löhne und Gehälter der Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe ab 1. 5. 2022 um durchschnittlich 3,7 % erhöht. Der neue Mindestlohn für Hilfskräfte liegt bei € 1.629,- und für Fachkräfte in den ersten beiden Berufsjahren bei € 1.700,-. Die Lehrlingseinkommen liegen ab 1. 5. 2022 bei € 815,- im ersten Lehrjahr, € 925,- im zweiten, € 1.055,- im dritten und € 1.145,- im vierten Lehrjahr. ( Quelle: https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/kollektivvertrag-gastgewerbe.html)

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Artikel-Nr.
ARD 6796/2/2022

28.04.2022
Heft 6796/2022