Rechtsprechung / Arbeitsrecht

KV-Universitäten: Erweiterter Kündigungsschutz ab dem 45. Lebensjahr

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

§

KV-Universitäten: § 22 Abs 1

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Artikel-Nr.
ARD 6816/10/2022

22.09.2022
Heft 6816/2022