Artikelrundschau / Steuerrecht

Lachmayer/Atzmüller, Verfassungsrechtliche Aspekte der Verpflichtung zur Sonderausgaben-Datenübermittlung, ÖStZ 2018/275, 179

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Mit Anfang 2018 ist die Datenübermittlungsverpflichtung gemäß § 18 Abs 8 EStG wirksam geworden; insbesondere Spendenorganisationen und Kirchen müssen nunmehr Daten an das Finanzamt übermitteln, wenn die Zahlungen in der jeweiligen Steuerveranlagung berücksichtigt werden sollen. Die Inpflichtnahme der betroffenen Organisationen durch diese Meldeverpflichtung muss bestimmten Anforderungen genügen, um keine verfassungsrechtlichen Bedenken hervorzurufen. Die Autoren stellen die einschlägige Judikatur des VfGH zu Inpflichtnahmen dar und nehmen zu den im Schrifttum bezüglich der neuen Übermittlungsverpflichtung vorgebrachten Bedenken Stellung.

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Artikel-Nr.
ARD 6604/22/2018

28.06.2018
Heft 6604/2018