Wirtschaftsrecht

Laesio enormis und Gewährleistung

Peter Bydlinski

Die Frage, ob und inwieweit Mängel des Vertragsgegenstandes bei der Feststellung des enormen Missverhältnisses iSd§ 934 ABGBzu berücksichtigen sind, wurde in den letzten Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Im Jahre 1998 sprach der 4. Senat des OGH (4 Ob 208/98m ) aus, dass Mängel, die nach Vertragsschluss entstehen, für die laesio enormis ohne Relevanz sind. Im November 2002 meinte der 7. Senat (7 Ob 251/02s )1), ursprüngliche Mängel seien in die Wertberechnung mit einzubeziehen. Diese leider kaum begründete Entscheidung verlangt einige kritische und vertiefende Bemerkungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/351

18.08.2003
Heft 8/2003
Autor/in
Peter Bydlinski

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski ist seit 1992 ordentlicher Universitätsprofessor (1992 bis 1999 Universität Rostock, seit 1.10.1999 Universität Graz, seit 1.10.2022 zusätzlich Wirtschaftsuniversität Wien). Er ist neben seinen Aufgaben als Universitätslehrer und Rechtswissenschaftler auch als Vortragender und als Rechtsgutachter tätig.
Derzeit über 410 Veröffentlichungen, darunter viele Monographien, Lehrbücher, Kommentierungen, Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen zum österreichischen sowie zum deutschen Privatrecht und zur juristischen Methodenlehre. Reiche Publikationstätigkeit speziell auch zu verjährungsrechtlichen Themen; aktuell Mitglied einer Arbeitsgruppe des BMJ zur Modernisierung des Verjährungs- und Ersitzungsrechts.