Artikelrundschau August 2020 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Langfristige Verträge: Rechtsfolgen einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und Bedeutung des § 30 UStG (Fiala/Ullmann, AVR 4/2020, S. 129)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Für bestimmte im Zeitraum zwischen 1. 7. 2020 und 31. 12. 2020 erbrachte Umsätze wurde der anwendbare Umsatzsteuersatz auf 5 % ermäßigt. Die Autoren untersuchen die Auswirkungen dieser temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf vor dem 1. 7. 2020 geschlossene langfristige Verträge und Dauerschuldverhältnisse. Aufgrund der Neutralität der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette komme aufgrund der Änderung des Steuersatzes keiner Vertragspartei ein Vor- oder Nachteil zu.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/677

07.10.2020
Heft 19/2020