Im Rahmen des RÄG 2014 wurden die Regelungen zur Bilanzierung latenter Steuern nach UGB weitgehend denen der IFRS angepasst. Da diese Regeln aber von der Systematik der zugrunde liegenden Bilanzierung abhängig sind, kann die Bilanzierung latenter Steuern in Einzelfällen dennoch nach UGB ganz anders erfolgen als nach IFRS. Dies wird im folgenden Beitrag anhand des Beispiels "Erwerb einer Objektgesellschaft" demonstriert.
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Artikel-Nr.
RWZ 2016/23
30.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Beatrix Kovats
FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.