Für die Besteuerung und den Ausweis des in der Leasingrate enthaltenen Zinsanteils sei die Zurechnung des Leasinggegenstands entweder zum Leasinggeber oder zum Leasingnehmer von wesentlicher Bedeutung. Mangels einheitlicher Zurechnungskriterien auf internationaler Ebene könne es jedoch zu bedeutenden Verzerrungen kommen. Die Autorin unterzieht diese neue Regelung einer kritischen Würdigung und thematisiert die aktuellen Entwicklungen iZm Leasingverhältnissen.
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