In aller Kürze

Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechniker wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2018 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 552,50, im 2. Lehrjahr € 693,10, im 3. Lehrjahr € 933,10 und im 4. Lehrjahr € 1.099,40 monatlich. (BGBl II 2018/27)

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Artikel-Nr.
ARD 6588/1/2018

01.03.2018
Heft 6588/2018