Wirtschaftsrecht

Leistungsvermehrung und Rechtsverkürzung gem § 50 Abs 4 GmbHG

Univ.-Ass. Dr. Andreas Baumgartner, LL.M. (Harvard) / Dr. Thomas Mollnhuber, MSc MIM (CEMS) / Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell)

Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 39/21k und 6 Ob 38/21p1

1) Gem § 50 Abs 4 GmbHG kann "[e]ine Vermehrung der den Gesellschaftern nach dem Vertrage obliegenden Leistungen" (Variante 1) oder "eine Verkürzung der einzelnen Gesellschaftern durch den Vertrag eingeräumten Rechte" (Variante 2) nur mit Zustimmung aller Betroffenen beschlossen werden. Umstritten sind die Rechtsfolgen einer Missachtung: In Bezug auf nachträgliche Beitragserhöhungen (Variante 1) dürfte die jüngere Judikatur (6 Ob 47/11x, 6 Ob 35/14m und 6 Ob 194/17y) von schwebender Unwirksamkeit ausgehen.2 Hingegen sind nach der erst kürzlich bestätigten Rechtsprechung Beschlüsse anfechtbar, die ohne Zustimmung des Berechtigten in "unentziehbare" Mitgliedsrechte eingreifen (Variante 2), etwa einen entsandten Geschäftsführer ohne Zustimmung des Entsendungsberechtigten abberufen (6 Ob 39/21k und 6 Ob 38/21p, RdW 2021/ 377).3 Die österreichische hL plädiert - übereinstimmend mit der deutschen hA - in beiden Fällen für schwebende Unwirksamkeit bis zur Zustimmung der Betroffenen.4

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Artikel-Nr.
RdW 2021/374

23.07.2021
Heft 7/2021
Autor/in
Andreas Baumgartner

Dr. Andreas Baumgartner, LL.M. (Harvard) forscht und lehrt als Universitätsassistent Post Doc an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht).

Publikationen (Auswahl):
Baumgartner/U. Torggler, Kommentar zu §§ 1002–1034 ABGB (Auftrag und Vollmacht), in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang(2019); Baumgartner/Mollnhuber/U. Torggler, Kommentar zu §§ 34–44 GmbHG, in U. Torggler (Hrsg), GmbHG (2014); Baumgartner, Die (Dritt-)Haftung von Ratingagenturen und anderen Informationsexperten – zugleich ein Beitrag zur Auslegung der § 275 UGB, § 11 KMG, §§ 1300, 1330 ABGB, Art 35a EU-RatingVO (2016); zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften und Sammelwerken, wie etwa auch Baumgartner, Nichtige GmbH-Gesellschafterbeschlüsse, JBl 2022, 156 (Teil 1), 226 (Teil 2).

Thomas Mollnhuber

Dr. Thomas Mollnhuber ist Associate im Global Transactions Team von Freshfields Bruckhaus Deringer am Standort Wien. Er berät insbesondere in Fragen des Gesellschaftsrechts mit Fokus auf öffentliche und private M&A Transaktionen sowie gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen.

Ulrich Torggler

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und ist Autor zahlreicher unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Publikationen sowie Mitherausgeber der RdW.