Literaturübersicht / Schadenersatz

Leitner, Objektiv-abstrakt berechneter Schadenersatz auch bei subjektiv-konkret geringerem Schaden? JBl 2023, 69.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach hM und Rsp (zB 2 Ob 172/22s = Zak 2023/25, 18) kann der Geschädigte auch dann den Ersatz des objektiv-abstrakt berechneten Schadens verlangen, wenn der Schaden bei subjektiv-konkreter Berechnung geringer ausfallen würde. Der Autor schlägt nach ausführlicher Auseinandersetzung mit der Thematik vor, nach dem Verschuldensgrad zu differenzieren. Während bei grobem Verschulden der objektiv-berechnete Schaden als Mindestersatzleistung zustehe, müsse ein leicht fahrlässig handelnder Schädiger nur den konkret berechneten Schaden ersetzen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/170

27.03.2023
Heft 5/2023