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LGZ Wien: Unpfändbarkeit von Leistungen aus Corona-Härtefallfonds

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Leistungen nach dem HärtefallfondsG (BGBl I 2020/16), die Einkommensausfälle von Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmern aufgrund der COVID-19-Pandemie abfedern sollen, sind nach Ansicht des LGZ Wien iSd § 290 Abs 1 EO unpfändbar. Mangels gesetzlicher Regelung wurde dies aus einem Analogieschluss abgeleitet. Der Kontenschutz nach § 292i EO gelte nicht nur für die dort genannten beschränkt pfändbaren Geldforderungen, sondern auch für unpfändbare Mittel. LGZ Wien 3. 9. 2020, 47 R 173/20v.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/560

20.11.2020
Heft 11/2020