Höchstbeitragsgrundlage (monatlich); für
freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.985,00; für
Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage € 10.260,00. Für
Landarbeiter, (Nacht-)Schwerarbeiter und
"Bonus-Pensionisten"ergeben sich gegenüber obiger Aufstellung abweichende DN-/DG-Anteile; Bezüge von "
18-Tage-Aushilfen" sind abgabenfrei.Ohne Berücksichtigung des Zusatzbetrages (3,4 %), den Dienstnehmer für mitversicherte Angehörige, die von der Beitragsfreiheit der Mitversicherung ausgenommen sind, zu entrichten haben.
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Artikel-Nr.
PVP 2017/93
22.12.2017
Heft 12/2017