Höchstbeitragsgrundlage (monatlich); für
freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.265,00; für
Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage € 10.740,00.Für
Landarbeiter,
(Nacht-)Schwerarbeiter und
"Bonus-Pensionisten" ergeben sich gegenüber obiger Aufstellung abweichende Dienstnehmer-/Dienstgeber-Anteile.
Ohne Berücksichtigung des Zusatzbetrages (
3,4 %), den Dienstnehmer für
beitragspflichtig mitversicherte Angehörige zu entrichten haben.
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Artikel-Nr.
PVP 2020/2
28.01.2020
Heft 1/2020