Höchstbeitragsgrundlage (monatlich); für
freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen:
€ 6.475,00; für
Sonderzahlungen beträgt die
jährliche Höchstbeitragsgrundlage € 11.100,00.Für
Landarbeiter,
(Nacht-)Schwerarbeiter und
"Bonus-Pensionisten" ergeben sich
gegenüber obiger Aufstellung abweichende DN-/DG-Anteile.Ohne Berücksichtigung des Zusatzbetrages (3,4 %), den Dienstnehmer für
mitversicherte Angehörige, die von der Beitragsfreiheit der Mitversicherung
ausgenommen sind, zu entrichten haben.
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Artikel-Nr.
PVP 2021/1
27.01.2021
Heft 1/2021