Aktuelles

Lohn(Gehalts)nebenkosten ab 1. 1. 2022 in €

© Kanzlei Mag. Ernst Patka: Ihr Personalrechtsprofi

Sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage (monatlich); für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.615,00; für Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage € 11.340,00.Für Landarbeiter, (Nacht-)Schwerarbeiter und "Bonus-Pensionisten" ergeben sich gegenüber obiger Aufstellung abweichende DN-/DG-Anteile.Ohne Berücksichtigung des Zusatzbetrages (3,4 %), den Dienstnehmer für mitversicherte Angehörige, die von der Beitragsfreiheit der Mitversicherung ausgenommen sind, zu entrichten haben.

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Artikel-Nr.
PVP 2022/1

31.01.2022
Heft 1/2022