Neue Vorschriften / Lohnpfändung

Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") ändern sich automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG). Mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2018 wurde für das Jahr 2018 eine außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze beschlossen (Anhebung um 2,2 % statt 1,6 %), sodass sich der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz für allein stehende Personen mit € 909,42 errechnet. Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2018 voraussichtlich nachfolgende unpfändbare Freibeträge.

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Artikel-Nr.
ARD 6575/15/2017

23.11.2017
Heft 6575/2017