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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 909,42 € für das Jahr 2018 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2018:

allgemeiner Grundbetrag ( § 291a Abs 1 EO): monatlich 909 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag (wenn der Verpflichtete keine Sonderzahlungen erhält; § 291a Abs 2 Z 1 EO): monatlich 1.060 €

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Artikel-Nr.
RdW 2017/597

22.12.2017
Heft 12/2017