Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 909,42 € für das Jahr 2018 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2018:
allgemeiner Grundbetrag ( § 291a Abs 1 EO): monatlich 909 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag (wenn der Verpflichtete keine Sonderzahlungen erhält; § 291a Abs 2 Z 1 EO): monatlich 1.060 €Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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