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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2019

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 933,06 € für das Jahr 2019 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 933 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.088 €Unterhaltsgrundbetrag: monatlich 186 € (insgesamt jedoch höchstens für 5 Personen, dh höchstens monatlich 930 €)

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Artikel-Nr.
RdW 2019/13

28.01.2019
Heft 1/2019