Themen-Special

Lohnverrechner/Abrechnungsdienstleister strafbar, wenn er weisungsgemäß "lohndumpend" abrechnet? (Teil 1)

Michaela Haas / Birgit Kronberger, MBA

Besonders heikel ist die Abrechnungssituation für in der Personalverrechnung tätige Personen (Personalverrechner, HR-Manager, externe Dienstleister etc) dann, wenn sie die explizite Anweisung erhalten,

ein vorhandenes Lohndumpingrisiko zu ignorieren und/oderdie Abrechnung bewusst unrichtig durchzuführen.

Dieser Artikel informiert praxisgerecht, inwieweit sich der Lohnverrechner/Abrechnungsdienstleister strafbar macht, wenn er weisungsgemäß "lohndumpend" abrechnet. Er zeigt auch Lösungswege auf, wie dieses Strafbarkeitsrisiko vermieden werden kann.

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Artikel-Nr.
PVP 2017/6

25.01.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Michaela Haas

Priv.-Doz. Dr. Thomas Haberer ist Rechtsanwalt bei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH und Privatdozent am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien. Er ist Verfasser zahlreicher Publikationen zum Unternehmens-, Gesellschafts-, Zivil- und Bilanzrecht, ua „Zwingendes Kapitalgesellschaftsrecht. Rechtfertigung und Grenzen“ (Habilitationsschrift, 2009).

Birgit Kronberger

Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.