Thema - Sozialversicherungsrecht

Long COVID in der Sozialversicherung

Univ.-Ass. Mag. Sascha Obrecht

Long COVID gilt als Sammelbegriff für Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung, die auch noch vier Wochen nach der ursprünglichen Infektion fortbestehen.1 Erste Studien gehen davon aus, dass jeder zehnte Infizierte davon betroffen ist.2 Der Umgang mit Long COVID ist daher eine Frage, die uns auf vielen Ebenen noch länger beschäftigen wird.

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Artikel-Nr.
ARD 6794/5/2022

14.04.2022
Heft 6794/2022
Autor/in
Sascha Obrecht

Mag. Sascha Obrecht ist Universitätsassistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.