Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Insolvenzrecht

Mangano, From ‚Prisoner’s Dilemma‘ to Reluctance to Use Judicial Discretion: The Enemies of Cooperation in European Cross-Border, IIR 26 (2017) 314

Bearbeiter: Werner Leber

Die Art 41 bis 44 EuInsVO 2015 regeln die Zusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter und Gerichte bei Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Zusammenarbeit werden ausgehend von Art 31 EuInsVO alt und den Lehren aus der Eurofood-Entscheidung dargestellt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/15

08.03.2018
Heft 1/2018