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Mankowski, Griechische Staatsanleihen und der griechische Schuldenschnitt vor dem EuGH, ZIP 2019, 193

Bearbeiter: Werner Leber

Der EuGH billigt Griechenland hoheitlichen Charakter für dessen Schuldenschnitt zu, letztlich aus politischen Gründen, um die Eurozone nicht zu gefährden. Damit erklärt er die Brüssel Ia-VO für nicht anwendbar - eröffnet aber die nationalen Zuständigkeitsregeln. Die Immunität wird zur entscheidenden Verteidigungslinie. Dabei muss nach dem Autor Art 10 Abs 1 UNCSI zentrale Bedeutung gewinnen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/30

11.03.2019
Heft 1/2019